Steuern in Spanien: Was Auswanderer wissen müssen
Das spanische Steuersystem unterscheidet sich grundlegend vom deutschen System und betrifft jeden Auswanderer, der mehr als 183 Tage pro Jahr auf den Kanarischen Inseln oder dem spanischen Festland lebt. Beim Thema Steuern in Spanien – Was Auswanderer wissen müssen gibt es viele Besonderheiten zu beachten. Die Einkommensteuer (IRPF) liegt zwischen 19 und 47 Prozent, je nach Einkommenshöhe und Region. Laut der spanischen Steuerbehörde Agencia Tributaria müssen Residenten ihr weltweites Einkommen in Spanien versteuern. Deshalb ist eine gründliche Vorbereitung vor dem Umzug nach Gran Canaria oder Teneriffa entscheidend für Ihre finanzielle Planung.
| Kategorie | Details |
|---|---|
| Steuerliche Ansässigkeit | Ab 183 Tagen pro Jahr in Spanien |
| Einkommensteuer (IRPF) | 19% bis 47% progressiv gestaffelt |
| Freibetrag | 5.550 Euro pro Person |
| Steuererklärungspflicht | Ab 22.000 Euro Jahreseinkommen (ein Zahler) |
| Abgabefrist | April bis Juni des Folgejahres |
| Beckham-Gesetz | 24% Pauschalsteuer für Neuzugezogene (5 Jahre) |
| Quelle | Agencia Tributaria, Stand Januar 2026 |
Wann bin ich in Spanien steuerpflichtig?
Sie werden in Spanien steuerlich ansässig, sobald Sie mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres im Land verbringen. Außerdem kann die spanische Steuerbehörde Sie als Residenten einstufen, wenn Ihr wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt in Spanien liegt. Laut Artikel 9 des spanischen Einkommensteuergesetzes (Ley 35/2006) gelten zusätzlich Personen als ansässig, deren Ehepartner und minderjährige Kinder in Spanien leben. Deshalb sollten Auswanderer ihre Aufenthaltstage genau dokumentieren, um steuerliche Konflikte zu vermeiden.
Die 183-Tage-Regel bezieht sich auf das Kalenderjahr, wobei die Tage nicht zusammenhängend sein müssen. Folglich zählt jeder Tag, den Sie auf spanischem Boden verbringen. Im Gegensatz zu Deutschland gibt es in Spanien keine Steuerklassen. Stattdessen wird die Steuer rein progressiv nach einem Stufensystem berechnet. Dieser Unterschied kann für deutsche Auswanderer überraschend sein, da Freibeträge anders angewendet werden.
„Die steuerliche Ansässigkeit in Spanien bedeutet, dass Sie Ihr weltweites Einkommen dort versteuern müssen – unabhängig davon, woher das Geld kommt. Eine professionelle Beratung vor dem Umzug kann teure Fehler verhindern.“
— Thomas Fitzner, Leiter Abteilung Residenten, PlattesGroup Steuerberatung Spanien
Wie hoch sind die Steuersätze in Spanien 2026?
Die spanische Einkommensteuer (IRPF) ist progressiv gestaffelt und reicht von 19 Prozent bis zu 47 Prozent. Dabei setzt sich die Steuer aus einem staatlichen und einem regionalen Anteil zusammen. Deshalb variieren die effektiven Steuersätze je nach Autonomer Gemeinschaft um bis zu 4 Prozentpunkte. Auf den Kanarischen Inseln gelten eigene regionale Steuertabellen, die in manchen Fällen günstiger ausfallen als auf dem Festland.
| Zu versteuerndes Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 12.450 Euro | 19% |
| 12.450 – 20.200 Euro | 24% |
| 20.200 – 35.200 Euro | 30% |
| 35.200 – 60.000 Euro | 37% |
| 60.000 – 300.000 Euro | 45% |
| Über 300.000 Euro | 47% |
Zusätzlich gilt ein allgemeiner Freibetrag von 5.550 Euro pro Person. Außerdem gibt es erhöhte Freibeträge für Personen über 65 Jahre (6.700 Euro) und über 75 Jahre (8.100 Euro). Für Kinder unter 25 Jahren, die im Haushalt leben, können weitere Freibeträge geltend gemacht werden. Allerdings unterscheidet sich das spanische System grundlegend vom deutschen Splittingtarif für Ehepaare.
Was bedeutet das Doppelbesteuerungsabkommen für deutsche Auswanderer?
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien verhindert, dass Sie dasselbe Einkommen in beiden Ländern versteuern müssen. Laut diesem Abkommen hat grundsätzlich der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht. Deshalb müssen Auswanderer mit Wohnsitz in Spanien dort ihr gesamtes Welteinkommen versteuern. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen, insbesondere bei Renten und Beamtenpensionen.
Seit dem neuen DBA von 2015 erhält Deutschland ein begrenztes Quellensteuerrecht für deutsche Renten. Folglich müssen Rentner, die ab 2015 erstmals Rente beziehen, bis zu 5 Prozent in Deutschland versteuern. Ab 2030 steigt dieser Satz auf 10 Prozent. Die in Deutschland gezahlte Steuer wird jedoch auf die spanische Steuerschuld angerechnet. Somit zahlen Sie insgesamt nicht mehr, müssen aber in beiden Ländern Steuererklärungen abgeben.
Für Beamtenpensionen gilt eine Sonderregelung: Diese werden grundsätzlich in Deutschland versteuert, auch wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Spanien verlegt haben. Die einzige Ausnahme besteht, wenn Sie die spanische Staatsbürgerschaft besitzen. Zudem sollten Sie beachten, dass das Finanzamt Neubrandenburg zentral für alle deutschen Rentner im Ausland zuständig ist.
Wie werden deutsche Renten in Spanien versteuert?
Deutsche Renten werden in Spanien als Arbeitseinkommen (rendimientos del trabajo) behandelt und sind vollständig steuerpflichtig. Im Gegensatz zu Deutschland, wo nur ein Teil der Rente versteuert wird, kennt Spanien keinen steuerfreien Anteil. Deshalb kann die Steuerlast für deutsche Rentner auf den Kanarischen Inseln höher ausfallen als erwartet. Laut Pehoma Consult liegt die effektive Steuerbelastung bei durchschnittlichen Renten zwischen 8 und 20 Prozent.
Allerdings bietet Spanien auch Vorteile: Kapitaleinkünfte werden mit 19 bis 28 Prozent besteuert, während in Deutschland 26,4 Prozent Abgeltungssteuer fällig werden. Außerdem gibt es für Rentner über 65 Jahre erhöhte Freibeträge. Eine individuelle Steuerplanung vor dem Umzug ist daher unerlässlich. Wenn Sie mehr über die Krankenversicherung für Rentner in Spanien erfahren möchten, finden Sie dort weitere wichtige Informationen.
„Viele deutsche Rentner zahlen in Spanien auf den ersten Blick mehr Einkommensteuer als in Deutschland. Aber die isolierte Betrachtung führt in die Irre – berücksichtigt man die niedrigeren Lebenshaltungskosten und günstigeren Kapitaleinkünfte, sieht die Rechnung oft anders aus.“
— PEHOMA Consult, Deutschsprachige Steuerkanzlei Málaga
Was ist das Beckham-Gesetz und wer profitiert davon?
Das Beckham-Gesetz (Artikel 93 LIRPF) ermöglicht es zugezogenen Arbeitnehmern, für 5 Jahre einen Pauschalsteuersatz von nur 24 Prozent zu zahlen. Dabei werden nur die in Spanien erzielten Einkünfte besteuert, nicht das weltweite Einkommen. Deshalb kann diese Regelung zu erheblichen Steuerersparnissen führen, insbesondere für Gutverdiener. Bei einem Jahreseinkommen von 150.000 Euro spart ein Beckham-Steuerzahler etwa 20.000 Euro gegenüber dem progressiven Tarif.
Um das Beckham-Gesetz zu nutzen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie dürfen in den letzten 10 Jahren nicht steuerlich in Spanien ansässig gewesen sein. Außerdem muss der Umzug aufgrund eines Arbeitsvertrages mit einem spanischen Unternehmen erfolgen. Selbstständige können seit 2023 ebenfalls von der Regelung profitieren, wenn sie für spanische Unternehmen oder als digitale Nomaden arbeiten. Allerdings müssen Sie die Beckham-Regelung innerhalb von 6 Monaten nach Aufnahme der Arbeit beantragen.
Welche Steuerpflichten haben Selbstständige (Autónomos)?
Selbstständige in Spanien müssen sich beim Finanzamt (Hacienda) und bei der Sozialversicherung (Seguridad Social) anmelden. Die Einkommensteuer für Autónomos wird quartalsweise als Vorauszahlung geleistet und in der Jahressteuererklärung verrechnet. Außerdem beträgt der Mindestbeitrag zur Sozialversicherung etwa 294 Euro monatlich (Stand 2025), wobei seit 2023 ein einkommensabhängiges System gilt.
Für neue Selbstständige gibt es die sogenannte „Tarifa Plana“: In den ersten 12 Monaten zahlen Sie nur 80 Euro monatlich an Sozialversicherungsbeiträgen. Deshalb ist die Selbstständigkeit in Spanien gerade am Anfang finanziell attraktiver als in Deutschland. Allerdings müssen Autónomos vierteljährliche Mehrwertsteuererklärungen (Modelo 303) abgeben und ihre Buchhaltung führen. Die IVA (Mehrwertsteuer) beträgt standardmäßig 21 Prozent.
Beachten Sie, dass Sie sich immer zuerst beim Finanzamt anmelden müssen, bevor Sie sich bei der Sozialversicherung registrieren. Wird diese Reihenfolge vertauscht, verlieren Sie den Anspruch auf die Tarifa Plana. Zudem benötigen Sie für die Anmeldung eine NIE-Nummer und ein spanisches Bankkonto.
Was sollten Auswanderer bei der Steuererklärung beachten?
Die spanische Steuererklärung (Declaración de la Renta) muss zwischen April und Juni des Folgejahres eingereicht werden. Sie benötigen dafür Ihre NIE-Nummer und einen Zugang zum Online-Portal der Agencia Tributaria. Deshalb sollten Sie frühzeitig alle relevanten Dokumente sammeln, einschließlich Rentenbescheide, Kapitalertragsaufstellungen und Nachweise über im Ausland gezahlte Steuern.
Residenten mit Auslandsvermögen über 50.000 Euro müssen zusätzlich das Modelo 720 bis zum 31. März einreichen. Diese Meldepflicht betrifft Bankkonten, Immobilien und Wertpapiere im Ausland. Außerdem gilt für Vermögen über 700.000 Euro (Freibetrag variiert regional) die spanische Vermögensteuer. Die Strafen für verspätete oder unterlassene Steuererklärungen sind in Spanien empfindlich hoch und können bis zu 150 Prozent der Steuerschuld betragen.
Ein deutschsprachiger Steuerberater in Spanien kann Ihnen helfen, alle Pflichten korrekt zu erfüllen und Steuervorteile zu nutzen. Gerade im ersten Jahr nach dem Umzug lohnt sich diese Investition, da Fehler bei der Ansässigkeitsregelung oder dem Doppelbesteuerungsabkommen teuer werden können. Informieren Sie sich auch über die Lebenshaltungskosten auf Gran Canaria, um Ihr Budget realistisch zu planen.
Welche typischen Fehler machen deutsche Auswanderer?
Der häufigste Fehler ist die Annahme, man könne nach dem Umzug weiterhin in Deutschland Steuern zahlen. Tatsächlich führt die 183-Tage-Regel automatisch zur Steuerpflicht in Spanien. Außerdem vergessen viele Auswanderer, sich in Deutschland abzumelden, was zu Konflikten mit beiden Finanzbehörden führen kann. Deshalb sollten Sie bei der Abmeldung in Deutschland eine Bescheinigung für das spanische Finanzamt anfordern.
Ein weiterer Fehler ist die Nichtbeachtung des Modelo 720 für Auslandsvermögen. Selbst wenn Sie keine Steuer schulden, ist die Meldung Pflicht. Zudem unterschätzen viele die Komplexität des Doppelbesteuerungsabkommens bei Renten. Schließlich kann das Versäumnis, die Beckham-Regelung rechtzeitig zu beantragen, zu jahrelangen Steuerverlusten führen.
Häufige Fragen zu Steuern Spanien Auswanderer (FAQ)
Ab wann bin ich in Spanien steuerpflichtig?
Sie sind in Spanien steuerpflichtig, sobald Sie mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr im Land verbringen. Außerdem kann Ihr wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt oder der Wohnsitz Ihrer Familie zur Steuerpflicht führen. Deshalb sollten Sie Ihre Aufenthaltstage dokumentieren.
Wie hoch ist die Einkommensteuer in Spanien für Auswanderer?
Die spanische Einkommensteuer (IRPF) liegt zwischen 19 und 47 Prozent, progressiv gestaffelt nach Einkommenshöhe. Folglich zahlen Sie bei einem Einkommen von 40.000 Euro etwa 10.500 Euro Steuern (ledig, ohne Kinder). Der Freibetrag beträgt 5.550 Euro pro Person.
Muss ich meine deutsche Rente in Spanien versteuern?
Ja, deutsche Renten müssen in Spanien als Arbeitseinkommen versteuert werden, wenn Sie dort steuerlich ansässig sind. Außerdem behält Deutschland bei Renten ab 2015 bis zu 5 Prozent Quellensteuer ein. Diese wird jedoch auf Ihre spanische Steuerschuld angerechnet.
Was ist das Beckham-Gesetz und wie kann ich davon profitieren?
Das Beckham-Gesetz ermöglicht zugezogenen Arbeitnehmern eine Pauschalbesteuerung von nur 24 Prozent für 5 Jahre. Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten 10 Jahren nicht in Spanien ansässig waren. Deshalb können Gutverdiener bis zu 20.000 Euro jährlich sparen.
Welche Fristen gelten für die Steuererklärung in Spanien?
Die spanische Steuererklärung (Renta) muss zwischen April und Juni des Folgejahres eingereicht werden. Zusätzlich ist das Modelo 720 für Auslandsvermögen bis zum 31. März fällig. Deshalb sollten Sie frühzeitig mit der Dokumentensammlung beginnen.
Wie viel Sozialversicherung zahlen Selbstständige in Spanien?
Selbstständige (Autónomos) zahlen mindestens 294 Euro monatlich an Sozialversicherungsbeiträgen. Allerdings gilt für Neugründer die Tarifa Plana mit nur 80 Euro monatlich für die ersten 12 Monate. Außerdem richtet sich der Beitrag seit 2023 nach dem tatsächlichen Einkommen.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien?
Ja, das DBA zwischen Deutschland und Spanien verhindert eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens. Grundsätzlich besteuert der Wohnsitzstaat das Welteinkommen. Folglich können Sie in Deutschland gezahlte Steuern auf Ihre spanische Steuerschuld anrechnen.
Was ist das Modelo 720 und wer muss es einreichen?
Das Modelo 720 ist eine Meldepflicht für Auslandsvermögen über 50.000 Euro pro Kategorie (Bankkonten, Immobilien, Wertpapiere). Alle steuerlich Ansässigen in Spanien müssen es bis zum 31. März einreichen. Deshalb drohen bei Versäumnis erhebliche Bußgelder.
Werden Beamtenpensionen in Spanien oder Deutschland versteuert?
Beamtenpensionen werden grundsätzlich in Deutschland versteuert, auch wenn Sie in Spanien leben. Die einzige Ausnahme gilt, wenn Sie die spanische Staatsbürgerschaft besitzen. Deshalb müssen Sie trotzdem eine spanische Steuererklärung abgeben, da die Pension Ihren Steuersatz beeinflusst.
Brauche ich einen Steuerberater für meine Steuern in Spanien?
Ein deutschsprachiger Steuerberater ist besonders im ersten Jahr nach dem Umzug empfehlenswert. Die Kosten für eine Steuererklärung liegen bei etwa 100 bis 300 Euro. Außerdem kann professionelle Beratung teure Fehler bei der Ansässigkeitsregelung verhindern und Steuervorteile sichern.
