Steuern in Spanien für Deutsche: Was Residenten wissen müssen
Die spanische Einkommensteuer (IRPF) betrifft alle deutschen Auswanderer, die mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien leben und dort ihren Lebensmittelpunkt haben. Ein zentrales Thema ist dabei das Wissen rund um Steuern in Spanien für Deutsche. Laut dem spanischen Einkommensteuergesetz (Ley 35/2006) müssen Residenten ihr weltweites Einkommen in Spanien versteuern. Deshalb ist eine gründliche Planung vor dem Umzug nach Spanien unverzichtbar. Die Steuersätze reichen von 19 % bis zu 47 % und variieren je nach Region und Einkommenshöhe. Jörg Wegner-Köhler berichtet aus seiner 6-jährigen Erfahrung als Resident auf Gran Canaria über die wichtigsten steuerlichen Pflichten und Möglichkeiten für Deutsche in Spanien.
| Kategorie | Details |
|---|---|
| Steuerresidenz | Ab 183 Tagen Aufenthalt pro Kalenderjahr |
| Einkommensteuersätze | 19 % bis 47 % (progressiv) |
| Grundfreibetrag | 5.550 Euro pro Person |
| Steuererklärungsfrist | 2. April bis 30. Juni des Folgejahres |
| IGIC Kanarische Inseln | 7 % statt 21 % IVA auf Festland |
| Quelle | Agencia Tributaria (AEAT), Stand Januar 2026 |
Wann bin ich als Deutscher in Spanien steuerpflichtig?
Die spanische Steuerresidenz beginnt, wenn Sie sich mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Spanien aufhalten oder Ihren wirtschaftlichen Lebensmittelpunkt dort haben. Folglich gilt diese Regel laut Artikel 9 des spanischen Einkommensteuergesetzes (Ley 35/2006) für alle natürlichen Personen. Deshalb sollten Deutsche, die einen Umzug planen, den Zeitpunkt sorgfältig wählen. Außerdem wird vermutet, dass Sie in Spanien ansässig sind, wenn Ihr Ehepartner oder Ihre minderjährigen Kinder dort leben. Somit beginnt mit der Steuerresidenz auch die Pflicht, das gesamte Welteinkommen in Spanien zu versteuern.
Jörg berichtet aus eigener Erfahrung: Als ich 2019 nach Gran Canaria gezogen bin, musste ich mich zunächst beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen. Dabei nehmen die Behörden es sehr genau mit der 183-Tage-Regel. Daher ist es wichtig, alle Aufenthaltstage genau zu dokumentieren. Zudem werden vorübergehende Auslandsaufenthalte wie Urlaube bei der Berechnung mitgezählt. Demnach gilt auch eine Geschäftsreise oder ein Familienbesuch als Aufenthalt in Spanien, wenn kein dauerhafter Wohnsitzwechsel vorliegt.
„Die Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit kann komplex sein. Eine professionelle Beratung verhindert teure Fehler und Doppelbesteuerung bei Ihrer Steuerplanung.“
— Mag. Wilhelm, Steuerberater und Spanien-Experte, magwilhelm.eu
Wie hoch sind die Steuersätze für Deutsche in Spanien?
Die spanische Einkommensteuer ist progressiv aufgebaut und beginnt bei 19 % für Einkünfte bis 12.450 Euro. Laut der staatlichen Steuertabelle 2025/2026 steigt der Steuersatz auf bis zu 47 % für Einkommen über 300.000 Euro. Allerdings teilt sich die Steuer in einen staatlichen und einen regionalen Anteil auf. Deshalb variiert die tatsächliche Steuerlast je nach Wohnort in Spanien erheblich. Beispielsweise liegt der Spitzensteuersatz in Madrid bei 45,5 %, während er in Valencia hingegen bis zu 54 % betragen kann. Folglich lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Regionen vor dem Umzug.
Für eine ledige Person ohne Kinder mit einem Bruttoeinkommen von 40.000 Euro ergibt sich laut Berechnungen der Kanzlei SS Partners eine Steuerlast von etwa 10.500 Euro. Somit liegt der effektive Steuersatz bei rund 26 %. Jedoch können verschiedene Freibeträge und Abzüge die Belastung deutlich reduzieren. Insbesondere der persönliche Freibetrag von 5.550 Euro mindert die Steuerbemessungsgrundlage für jeden Steuerpflichtigen. Darüber hinaus gibt es weitere Abzugsmöglichkeiten für Familien und bestimmte Ausgaben.
| Einkommensbereich | Steuersatz |
|---|---|
| Bis 12.450 Euro | 19 % |
| 12.451 – 20.200 Euro | 24 % |
| 20.201 – 35.200 Euro | 30 % |
| 35.201 – 60.000 Euro | 37 % |
| 60.001 – 300.000 Euro | 45 % |
| Über 300.000 Euro | 47 % |
Wie funktioniert das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien?
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Spanien vom 3. Februar 2011 regelt, welches Land welche Einkünfte besteuern darf. Laut diesem Abkommen werden deutsche Renten seit 2015 teilweise auch in Deutschland besteuert. Konkret darf Deutschland bei Rentnern, die ab 2015 erstmals Rente beziehen, 5 % Quellensteuer einbehalten. Außerdem steigt dieser Satz für Neurentner ab 2030 auf 10 % an. Folglich müssen deutsche Rentner in Spanien sowohl in Deutschland als auch in Spanien eine Steuererklärung abgeben. Daher ist eine frühzeitige Planung besonders wichtig.
Dennoch wird eine Doppelbesteuerung vermieden, da die in Deutschland gezahlte Steuer auf die spanische Steuerschuld angerechnet wird. Jörg erklärt: Bei meiner Recherche stellte ich fest, dass viele deutsche Rentner auf Gran Canaria zunächst verunsichert sind. Jedoch zeigt die Praxis, dass das System fair funktioniert. Allerdings sollten Betroffene unbedingt beide Steuererklärungen fristgerecht einreichen. Das Finanzamt Neubrandenburg ist zentral für alle deutschen Rentner im Ausland zuständig. Somit müssen Sie sich nicht an verschiedene Behörden wenden.
„Das Jahr 2015 markiert einen Wendepunkt in der deutsch-spanischen Rentenbesteuerung durch das neue Doppelbesteuerungsabkommen. Die in Deutschland gezahlte Steuer mindert Ihre spanische Steuerlast entsprechend.“
— PEHOMA Consult, Deutschsprachige Steuer- und Rechtsberatung, Málaga
Welche Steuervorteile bieten die Kanarischen Inseln?
Die Kanarischen Inseln verfügen über ein eigenes Steuersystem mit erheblichen Vorteilen gegenüber dem spanischen Festland. Die IGIC (Impuesto General Indirecto Canario) beträgt nur 7 % anstelle der 21 % IVA auf dem Festland. Laut der Europäischen Kommission genießen die Kanaren als EU-Randgebiet besondere steuerliche Regelungen nach Artikel 349 AEUV. Deshalb profitieren sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen von niedrigeren Steuersätzen im Alltag. Folglich sind die Lebenshaltungskosten bei vielen Produkten und Dienstleistungen spürbar geringer.
Besonders attraktiv ist die Zona Especial Canaria (ZEC), eine von der EU genehmigte Sonderwirtschaftszone. Unternehmen können hier laut Gesetz 19/1994 mit nur 4 % Körperschaftsteuer operieren, verglichen mit 25 % im restlichen Spanien. Allerdings müssen ZEC-Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa die Schaffung von 3 bis 5 Arbeitsplätzen innerhalb von 6 Monaten. Außerdem ist ein Investment von 50.000 bis 100.000 Euro erforderlich. Dennoch macht dies die Kanaren zu einem der attraktivsten Unternehmensstandorte in Europa. Somit ist die Region ideal für Gründer und internationale Unternehmer.
Jörg beobachtet: In meinen 6 Jahren auf Gran Canaria habe ich viele Deutsche getroffen, die wegen der Steuervorteile hierher gezogen sind. Insbesondere digitale Nomaden und Selbstständige profitieren von den niedrigeren Lebenshaltungskosten und der geringeren Mehrwertsteuer. Zudem gibt es auf den Kanaren keine Zulassungssteuer für Fahrzeuge, was beim Autokauf erhebliche Ersparnisse bringt. Darüber hinaus sind die Steuern auf Alkohol, Tabak und Kraftstoff niedriger als im restlichen Europa.
Was sollten Deutsche bei der Steuererklärung in Spanien beachten?
Die spanische Einkommensteuererklärung (Campaña de la Renta) muss zwischen dem 2. April und 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden. Deshalb sollten Residenten rechtzeitig alle Unterlagen zusammenstellen. Außerdem empfiehlt sich die Nutzung eines Steuerberaters, da das System sich von Deutschland unterscheidet. Folglich vermeiden Sie teure Fehler und nutzen alle Abzugsmöglichkeiten optimal.
Laut der spanischen Finanzbehörde AEAT sind Residenten von der Steuererklärungspflicht befreit, wenn sie 2024 nur eine einzige Einkommensquelle unter 22.000 Euro hatten. Bei mehreren Einkommensquellen liegt diese Grenze hingegen bei 15.000 Euro für die Haupteinnahmequelle. Jedoch müssen Selbstständige bereits ab 1.000 Euro Einkommen eine Erklärung abgeben. Zudem ist eine Erklärung erforderlich, wenn Kapitaleinkünfte über 1.600 Euro vorliegen. Darüber hinaus müssen alle Vermögenswerte über 50.000 Euro im Ausland im Modelo 720 gemeldet werden.
Jörg rät aus eigener Erfahrung: Ich habe mir von Anfang an einen deutschsprachigen Steuerberater gesucht. Dabei lohnt sich die Investition, denn die spanischen Formulare sind komplex. Insbesondere das Modelo 100 für die Einkommensteuer erfordert Fachkenntnisse. Außerdem können Fehler zu Bußgeldern führen, die bis zu 150 % der geschuldeten Steuer betragen können. Schließlich ist auch der elektronische Zugang zum Finanzamt über ein digitales Zertifikat sehr wichtig.
Welche Freibeträge und Abzüge gibt es in Spanien?
Das spanische Steuersystem kennt verschiedene Freibeträge, die die Steuerlast reduzieren. Der persönliche Grundfreibetrag beträgt 5.550 Euro pro Person. Zusätzlich gibt es altersabhängige Erhöhungen: Personen über 65 Jahre erhalten einen Freibetrag von 1.150 Euro, über 75-Jährige bekommen sogar 1.400 Euro zusätzlich. Außerdem existieren Kinderfreibeträge von 2.400 Euro für das erste Kind bis zu 4.500 Euro ab dem vierten Kind. Folglich können Familien ihre Steuerlast erheblich senken.
Darüber hinaus können verschiedene Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Laut dem spanischen Einkommensteuergesetz sind Beiträge zur Rentenversicherung bis zu bestimmten Grenzen abzugsfähig. Ebenso können Investitionen in die Hauptwohnung unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Folglich lohnt sich eine genaue Prüfung aller Abzugsmöglichkeiten durch einen Fachmann. Zudem gibt es Abzüge für Spenden an gemeinnützige Organisationen.
Die Autonomen Gemeinschaften wie die Kanarischen Inseln, Madrid oder Valencia haben zudem eigene regionale Abzugsmöglichkeiten festgelegt. Deshalb variiert die effektive Steuerbelastung je nach Wohnort erheblich. Beispielsweise bieten die Kanaren spezielle Abzüge für Investitionen in das Eigenheim und für Ausbildungskosten. Außerdem gibt es dort Vergünstigungen für Familien mit behinderten Angehörigen. Demnach sollten Sie vor dem Umzug verschiedene Regionen vergleichen.
Wann ist eine Vermögensteuererklärung erforderlich?
Die spanische Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) betrifft Residenten mit einem Nettovermögen über 700.000 Euro. Der Steuersatz ist progressiv und reicht von 0,2 % bis 3,5 %. Laut dem Gesetz 19/1991 wird der Hauptwohnsitz bis zu einem Wert von 300.000 Euro zusätzlich freigestellt. Somit kann ein verheiratetes Paar gemeinsam bis zu 2.000.000 Euro steuerfrei besitzen. Folglich ist die Vermögensteuer für viele Auswanderer weniger relevant als zunächst befürchtet.
Allerdings unterscheiden sich die regionalen Regelungen erheblich. Auf den Kanarischen Inseln gilt ein Freibetrag von 700.000 Euro, während die Balearen hingegen seit 2022 einen Freibetrag von 3 Millionen Euro gewähren. Deshalb ist die Wahl des Wohnortes für vermögende Deutsche ein wichtiger steuerlicher Faktor. Außerdem müssen Residenten ihr weltweites Vermögen in der Erklärung angeben, nicht nur das in Spanien befindliche. Darüber hinaus gibt es seit 2022 eine zusätzliche Solidaritätssteuer für Vermögen über 3 Millionen Euro. Dennoch bleibt Spanien für viele Deutsche steuerlich attraktiv.
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann bin ich als Deutscher in Spanien steuerpflichtig?
Die spanische Steuerpflicht beginnt ab 183 Tagen Aufenthalt pro Kalenderjahr oder wenn Ihr wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt in Spanien liegt. Außerdem wird Ansässigkeit vermutet, wenn Ehepartner oder minderjährige Kinder in Spanien leben. Deshalb sollten Auswanderer den Umzugszeitpunkt sorgfältig planen.
Wie hoch ist der Einkommensteuersatz in Spanien 2026?
Die spanische Einkommensteuer reicht von 19 % für Einkommen bis 12.450 Euro bis zu 47 % für Einkommen über 300.000 Euro. Allerdings variieren die Sätze je nach Region. Folglich kann die tatsächliche Steuerlast in Madrid niedriger sein als in Valencia.
Muss ich als deutscher Rentner in Spanien Steuern zahlen?
Ja, deutsche Rentner mit Wohnsitz in Spanien müssen ihre Rente dort versteuern. Seit 2015 behält Deutschland zusätzlich 5 % Quellensteuer ein, die in Spanien angerechnet wird. Deshalb ist sowohl in Deutschland als auch in Spanien eine Steuererklärung erforderlich.
Welche Steuervorteile gibt es auf den Kanarischen Inseln?
Die Kanaren bieten eine niedrigere Mehrwertsteuer von nur 7 % IGIC statt 21 % IVA. Außerdem können Unternehmen in der ZEC-Zone mit nur 4 % Körperschaftsteuer operieren. Deshalb sind die Inseln für Deutsche steuerlich besonders attraktiv.
Bis wann muss ich meine Steuererklärung in Spanien abgeben?
Die spanische Einkommensteuererklärung muss zwischen dem 2. April und 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden. Bei Nachzahlungen per Lastschrift endet die Frist bereits am 25. Juni. Deshalb sollten Residenten frühzeitig alle Unterlagen vorbereiten.
Wie funktioniert die Lex Beckham für Deutsche in Spanien?
Die Lex Beckham ermöglicht Zuwanderern einen Pauschalsteuersatz von nur 24 % auf Einkommen bis 600.000 Euro für 6 Jahre. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, etwa dass man in den letzten 5 Jahren nicht in Spanien ansässig war. Außerdem gilt die Regelung nicht für ausländische Einkünfte außer Arbeitseinkommen.
Welcher Freibetrag gilt bei der spanischen Einkommensteuer?
Der persönliche Grundfreibetrag beträgt 5.550 Euro pro Person und Jahr. Zusätzlich gibt es 1.150 Euro Freibetrag für Personen über 65 Jahre und weitere 1.400 Euro für über 75-Jährige. Außerdem existieren Kinderfreibeträge von 2.400 bis 4.500 Euro je nach Anzahl.
Muss ich in Spanien Vermögensteuer zahlen?
Die Vermögensteuer greift erst ab einem Nettovermögen von 700.000 Euro pro Person. Zusätzlich ist der Hauptwohnsitz bis 300.000 Euro freigestellt. Deshalb bleiben für ein Ehepaar bis zu 2.000.000 Euro steuerfrei, wenn beide Freibeträge ausgeschöpft werden.
Brauche ich einen Steuerberater in Spanien?
Ein deutschsprachiger Steuerberater ist dringend empfohlen, da sich das spanische System erheblich von Deutschland unterscheidet. Fehler in der Steuererklärung können zu Bußgeldern von bis zu 150 % führen. Außerdem kennen Experten alle legalen Abzugsmöglichkeiten und Freibeträge.
Wie werden Kapitaleinkünfte in Spanien besteuert?
Kapitaleinkünfte werden in Spanien mit 19 % bis 28 % besteuert, je nach Höhe. Der Satz ist damit oft günstiger als die deutsche Abgeltungssteuer von 26,4 %. Deshalb können deutsche Anleger bei Kapitaleinkünften über 5.000 Euro rund 370 Euro pro Jahr sparen.
